Reisen mit Hund & Katze

Sie möchten Ihr Tier mit in den Urlaub nehmen? Hier können Sie schauen, welchen Schutz Ihr Tier in welchem Land haben sollte. Selbstverständlich können wir Sie in unserer Praxis entsprechend beraten und haben entsprechende Präparate vorrätig.

Ab dem 29. Dezember 2014 gilt die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des europäischen Parlaments vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken. Die entsprechende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013 ist ebenfalls ab dem 29. Dezember 2014 gültig.

Der neue EU-Heimtierausweis
EU-Heimtierausweis

Geregelt ist darin die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten. Hiermit soll ein verbesserter Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gewährleistet sein. Die Tollwutreisebestimmung teilt ein in EU Mitgliedsländer, gelistete Drittländer und Nicht-Gelistete-Drittländer. Einige Länder haben nationale Sonderregeln, die zu beachten sind.

EU-Bestimmungen gelten für alle EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Nordirland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Heimtiere, die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind, müssen zwingend mit einem Mikrochip ausgestattet werden. Erst nach der Kennzeichnung und der eindeutigen Identifikation des jeweiligen Tieres darf die für Reisen innerhalb der EU notwendige Tollwutimpfung erfolgen und im Heimtierausweis eingetragen werden. Der Mikrochip ist so groß wie ein Reiskorn und wird mit einer etwas größeren Kanüle unter die Haut auf der linken Halsseite appliziert. Wir haben besonders kleine Mikrochips, die wir problemlos ohne Narkose unter die Haut bringen können.

Bei Reisen muss der blaue EU-Heimtierausweis (ab dem 29. Dezember 2014 gibt es neue EU-Heimtierausweise) mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – oder eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU- Entscheid angepasst.

Ein Welpe kann im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden
Ein Welpe kann im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden

Danach muss ein Welpe bei der Tollwut-Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung ist gültig, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Wir beraten Sie dazu gern, der von uns verwendete Tollwut-Impfstoff schafft einen gültigen Impfschutz über 3 Jahre, d.h. nach erfolgter Grundimmunisierung muss Ihr Tier nur noch alle 3 Jahre eine Tollwut-Auffrischungsimpfung erhalten, wenn es bei uns geimpft wird.

Künftig dürfen im Reiseverkehr mehr als fünf Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgenommen werden, wenn die Reise mit diesen Tierarten zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen erfolgt. Der Tierhalter oder eine ermächtigte Person muss einen schriftlichen Nachweis über eine Registrierung des Tieres bei einer entsprechenden Vereinigung vorlegen und die Heimtiere müssen älter als 6 Monate sein. Die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung sind, hierfür gibt es besondere Regelungen für den Handel mit Tieren.

Bitte beachten Sie auch die neu definierten Einreiseverbote für unterschiedliche Kampfhundrassen und deren Mischlinge. Diese Regelungen sind nicht einheitlich. Informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig bei der Botschaft Ihres Reiselandes.

Eine Reisebox für Flugreisen
Eine Reisebox für Flugreisen

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